Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK)
Was genau ist das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK)
Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) soll helfen, Ziele und Maßnahmen für die Gemeinde aufzuzeigen und die Umsetzung besagter Maßnahmen zu kontrollieren. Mit der Konzeptualisierung können alle relevanten und interessierten Akteure eingebunden werden, um optimale Lösungen und Ideen für eine klimaneutrale Kommune zu finden. Das IKSK soll dabei unterstützen, die auf Bundesebene veranlassten Ziele der Treibhausgasneutralität bis 2045 auch auf kommunaler Ebene zu erreichen. Für die Klimaschutzziele wird sich jedoch am Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) orientiert, das bereits 2040 eine Klimaneutralität vorsieht.
Die Strukturierung des IKSK sieht wie folgt aus: als Basis findet eine IST-Analyse statt, in der eine Bestandsaufnahme der Gemeinde und eine Energie- und Treibhausgasbilanz erfolgt. Letztere berechnet die bestehenden Verbräuche (Gas, Strom, Wärme) in der Gemeinde nach verschiedenen Sektoren (private Haushalte, Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Verkehr, kommunale Liegenschaften). Eine Potentialanalyse folgt, die an die Bilanzierung anknüpft und Einsparpotentiale, basierend auf den Ergebnissen der Bilanzierung, berechnet und daraus Szenarien entwickelt. Dabei gibt es ein Referenzszenario, in dem keinerlei Klimaschutzmaßnahmen getroffen werden, also der Status Quo verfolgt wird, und weitere Szenarien, die Klimaschutzmaßnahmen beinhalten mit unterschiedlich hohen Ambitionen. Dem folgt die Formulierung von Klimaschutzzielen und der Priorisierung von Handlungsfeldern, die bereits im Förderantrag feststehen. Für die Handlungsfelder werden Maßnahmen entwickelt, die eine Energieeinsparung und Emissionsminderung bewirken sollen, um klimaneutral werden zum können. Um eine spätere Umsetzung optimal umsetzen zu können, ist eine Akteursbeteiligung essentiell.
Die Entscheidungs- und Planungsmöglichkeiten, die sich mit dem Konzept auftun, sind für die Gemeinde Apen hilfreiche Unterstützungen, um eine klimaneutrale Zukunft zu gestalten. Zudem ist mit dem Maßnahmenkatalog und dem Controlling-Konzept eine Handlungsfähigkeit geboten, auf zukünftige klimatische Ereignisse reagieren zu können (z.B. Starkregen). Bei gesetzlichen Vorgaben wie die PV-Pflicht bei Neubauten kann der Fortschritt in der Gemeinde stetig im Blick gehalten werden.
Genauere Informationen finden sich im Leitfaden der Kommunalrichtlinie (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) von der Nationalen Klimainitiative (NKI) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investive Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“
Ansprechpartnerin Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK)
Frau Legatzki
Zimmer-Nr. 2.02.
Tel.: 04489 - 73 16
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