Kindertagesstätten und Kindertagespflege in der Gemeinde Apen
Kindertagesstätten in der Gemeinde Apen
Träger der fünf Kindergärten und drei Krippen in der Gemeinde Apen ist die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde. Die Festsetzungen der Kindergarten- und Krippenbeiträge erfolgen jedoch über die Gemeindeverwaltung.
Kindertagesstättenplatzvergabe online
Das Anmeldeverfahren für die Platzvergabe in den Krippen und Kindergärten ist ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 online möglich. Sie als Eltern können sich auf einen Blick über die (zeitlichen) Angebote eines jeden Kindergartens in der Gemeinde Apen informieren und Ihren individuellen Bedarf und persönliche Besonderheiten formulieren. Ihr Aufnahmeantrag wird dann im nächsten Schritt an Ihren Wunschkindergarten/Meldepool weitergeleitet. In diesem Meldepool wird Ihr Anliegen entgegengenommen und bedient. Sollte eine Einrichtung ausgelastet sein, wird Ihr Anliegen an den benannten Kindergarten im Zweit- bzw. Drittwunsch umgeleitet.
Die Hauptaufnahme in Kindergärten und Krippen erfolgt zum 01.08. eines Jahres. Der erste Kindergartentag beginnt im Anschluss an die Kindergartenferien. Eine Aufnahme darüber hinaus im laufenden Jahr ist nur möglich, wenn freie Plätze in den Kindertagesstätten vorhanden sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Hauptaufnahme zum August alle Eingaben bis zum 10.02 des Jahres im Onlineportal erfolgt sein sollten.
Außerdem sollten alle Antragsunterlagen (Arbeitszeitenbescheinigung, Nachweis Impfbelehrung u.a.) ebenfalls bis zum 10.02 des Jahres in der Kindertagesstätte des 1. Wunsches abgegeben worden sein, damit eine verbindliche Rückmeldung über den Erhalt eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes durch das Kirchenbüro gemacht werden kann.
Kindertagesstättenplatzvergabe online
Klicken Sie auf das Bild um das Elternportal aufzurufen:
Rahmenrichtlinie der Platzvergabe in Kindertagesstätten
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Krippe ODER Tageseltern). Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung (Kindergarten). Bei der Umsetzung dieses Anspruches ist hinsichtlich des zeitlichen Umfangs zwischen dem Betreuungswunsch und dem objektivierbaren Bedarf zu unterscheiden.
D.h. in einem einfachen Beispiel, dass sich der Anspruch bei halbtägiger Berufstätigkeit der Eltern nicht auf einen Ganztagplatz erstrecken kann. Im Rahmen freier Plätze wird man dem Elternwunsch natürlich gerecht werden können, während bei großer Resonanz auf den tatsächlichen Anspruch geblickt werden muss.
Darüber hinaus werden die Krippen- wie auch Kindergartenplätze nach folgenden Richtlinien vergeben:
- Das gesamte Kindergarten-/ Krippenangebot wird gemeindeweit als zumutbar bzgl. Entfernung und pädagogischem Konzept für jedes Kind angesehen.
- Die Aufnahme orientiert sich an einer wohnortsnahen Kindertagesstätte.
- Die ältesten Kinder werden bevorzugt aufgenommen.
- Die Heranziehung nachweisbarer sozialer Kriterien (Berufstätigkeit, Beendigung des Bezuges von Lohnersatzleistungen u.ä.) wird bei der Vergabe von Plätzen positiv und vorrangig berücksichtigt.
- Die sog. „Geschwisterregelung“ findet Anwendung, so dass Geschwisterkinder vorrangig gemeinsam dieselbe Einrichtung besuchen.
- Der Betreuungswunsch der Eltern kann im Rahmen freier Plätze abweichend von o.g. Grundsätzen den Standort für den Besuch einer Einrichtung bestimmen.
- Die Aufnahme gemeindefremder Kinder in eine Einrichtung ist im Rahmen freier Plätze möglich, aber grundsätzlich nachrangig und eine freiwillige Leistung. Achtung: für gemeindefremde Kinder ist der Höchstbeitrag gem. der Sozialstaffel zu zahlen.
- Der Besuch Kinder der Gemeinde Apen in Einrichtungen außerhalb der Gemeinde ist möglich. Ein Anspruch der Eltern auf Übernahme der Betriebskosten für einen Platz in einer solchen Einrichtung besteht gegenüber der politischen Gemeinde Apen nicht.
- Mit Vollendung des dritten Lebensjahres endet grundsätzlich der Besuch der jeweiligen Krippengruppe und eine kindgerechte Übergabe in eine Kindergartengruppe ist im Rahmen freier Plätze zu gewährleisten.
Formulare für den Aufnahmeantrag einer Kindertagesstätte
Um bei der Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze möglichst allen Ansprüchen gerecht werden zu können, ist es notwendig bei der Vergabe, neben den allgemeinen Richtlinien, auch soziale Auswahlkriterien zu berücksichtigen.
Folgende Nachweise sind somit bis zum 10.02. des Aufnahmejahres im Kindergarten Ihres Erstwunsches abzugeben.
Eine verbindliche Rückmeldung zum Erhalt des Krippen- bzw. Kindergartenplatzes erhalten Sie zeitnah vom Kirchenbüro im Aufnahmejahr.
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Sprach- Integrationskurs
Bescheinigung über eine ärztliche - therapeutische Behandlungen
Öffnungszeiten / Sozialstaffel für Elternbeiträge
Öffnungszeiten Krippen und Kindergärten
Sozialstaffel für Elternbeiträge zum Download 2022/2023
Sozialstaffel für Elternbeiträge zum Download 2023/2024
Ansprechpartner Fachdienst Kindertagesstätten
Frau Niemeyer
Zimmer-Nr. 1.05
Tel.: 04489 - 73 31
E-Mail
Frau Renken
Zimmer-Nr. 1.08
Tel.: 04489 - 73 33
E-Mail
Kontaktdaten der Kindertagestätten in der Gemeinde Apen
Kindergarten Apen "Unterm Regenbogen"
Schulpadd 6
26689 Apen
04489 - 55 05
Homepage
Kindergarten Augustfehn I "Die Brücke" und Krippe "Die kleinen Strolche"
Stahlwerkstraße 50
26689 Augustfehn I
04489 - 1731
Homepage
Krippe "Wichtelhuus"
Hauptstraße 211
26689 Apen
04489 - 40 48 59 5
Homepage
Ev. Familienzentrum Augustfehn II
Neue Siedlung 5
26689 Augustfehn II
04489 - 63 97
Homepage
Kindergarten Godensholt "Pusteblume"
Schoolstraat 5
26689 Godensholt
04409 - 83 55
Kindergarten Nordloh "Arche Noah"
Zur Mittelpunktschule 10
26689 Nordloh
04499 - 7 41 67
Kindertagespflegepersonen in der Gemeinde Apen
Homepage
Informationen über eine Betreuung durch Kindertagspflegepersonen erhalten Sie hier!