Verlängerung Kinderreisepass
Beschreibung:
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Die Verlängerung eines Kinderausweises ist nicht mehr möglich.
Ein
Kinderreisepass hingegen kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
verlängert werden. Die Verlängerung ist allerdings nur möglich, wenn der
Gültigkeitszeitraum des Dokumentes noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten
wäre ein neues Dokument zu beantragen.
Das Kind ist beim Besuch der Bürgerbüros mitzubringen. Bei
der Verlängerung des Kinderreisepasses müssen Kinder ab Vollendung des
10. Lebensjahres das Dokument eigenhändig unterschreiben.
Der Diebstahl oder Verlust des Kinderreisepasses ist zu melden und bei Bedarf ein neuer zu beantragen.
Wichtiger Hinweis: Seit
dem 26.10.2006 können Kinder nur noch dann visumfrei in die Vereinigten
Staaten einreisen, wenn sie einen vor diesem Datum ausgestellten
Kinderreisepass (nicht Kinderausweis) oder einen regulären
elektronischen Reisepass (wie Erwachsene) besitzen. Weitere
Informationen finden Sie unter Kinderreisepass. Weitere Informationen zu
Reisen in die USA können der Website der amerikanischen Botschaft in
Deutschland entnehmen.
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Benötigte Unterlagen:
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- bisheriger Kinderreisepass
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Ausweis des Sorgeberechtigten, der die Verlängerung beantragt
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Kosten:
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6 Euro
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Ansprechpartner:
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Fachdienst Bürgerdienste
Herr Holtkamp Zimmer-Nr. 1.01 Tel.: 04489 - 73 37 E-Mail
Frau Meyer Zimmer-Nr. 1.03 Tel.: 04489 - 73 35 E-Mail
Frau Rosendahl Zimmer-Nr. 1.02 Tel.: 04489 - 73 34 E-Mail |