Wahlen
Wahlen sind die Grundlage der Demokratie. Die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen werden durch die in regelmäßigen Abständen neu gewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung erarbeitet. Das ist die Basis unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. In Deutschland gibt es die Europawahl, die Bundestagswahl, die Landtagswahl und die Kommunalwahlen.
Weitere aktuelle Informationen zu den Wahlen finden Sie immer auf der Internetseite der Landeswahlleitung https://landeswahlleiterin.niedersachsen.de/startseite/.
Für Bürgerinnen und Bürger sind Wahlen die Gelegenheit, um die Zukunft ihrer Heimat aktiv mitzugestalten.
Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Gewählt werden in Apen der Rat der Gemeinde Apen, der Kreistag sowie der Landrat oder die Landrätin für den Landkreis Ammerland und der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde Apen.
Diese Wahl beeinflusst direkt viele lokale Entscheidungen, von der Infrastruktur über Bildung bis hin zur Wirtschaftsförderung. Durch die Teilnahme an der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler darüber entscheiden, wer ihre Interessen in der kommunalen Politik vertreten wird.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind gemäß § 48 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) alle deutschen Staatsbürger oder Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die:
- mindestens 16 Jahre alt sind (in Niedersachsen ist das Wahlalter für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesetzt),
- seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Kommune haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung).
Ablauf der Kommunalwahl
Die Wahl ist grundsätzlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Jede wahlberechtigte Person darf an der gleichen Wahl nur einmal und nur persönlich teilnehmen.
Die Mitglieder des Rates der Gemeinde sowie des Kreistages werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat für die Gemeindewahl und die Kreiswahl jeweils drei Stimmen, die auf unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise Gesamtlisten verteilt oder derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden können.
Der Landrat oder entsprechend die Landrätin sowie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin werden per Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist jeweils, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Jede wahlberechtigte Person hat bei der jeweiligen Direktwahl nur eine Stimme.
Wahlbekanntmachungen
gemeinsame Wahlbekanntmachung gem. § 16 i.V.m. § 45a NKWG - Direktwahl
gemeinsame Wahlbekanntmachung gem. § 16 NKWG - Änderung der Einreichungsfrist bei der Direktwahl
Wahlergebnisse
Wahlergebnisse vergangener Wahlen in der Gemeinde Apen
| Ansprechpartner: | Fachdienst Bürgerdienste Herr Stöhr |



Mit unserem Internetauftritt haben wir das Interesse Sie möglichst umfangreich über unsere "natürlich lebenswerte" Gemeinde als Mittelpunkt zwischen der "Parklandschaft" Ammerland und dem "ostfriesischen Fehngebiet" zu informieren. 




