Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen
für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Seitens der Gemeinde Apen werden insgesamt acht neue Haupt- und
Hilfsschöffen/innen für das Amtsgericht in Westerstede sowie für das Landgericht
in Oldenburg gesucht. Daneben sucht die Gemeinde Apen fünf Jugend- und
Hilfsschöffen/innen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises
Ammerland. Der Rat der Gemeinde Apen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises
Ammerland schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw.
Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der
Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die
Haupt- und Ersatzschöffen.
Voraussetzungen:
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und
am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind
deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder
gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die
zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl
ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer,
Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen
gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das
Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen
werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen
Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein
bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus
den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die
Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher
Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht
der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit
Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere
Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Weitere Informationen erhalten Sie zudem unter www.schoeffenwahl2023.de.
Bewerbung:
Ihr Interesse an der Übernahme eines Schöffenehrenamtes bekunden Sie
bitte bis zum 03. März 2023.
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie hierfür zum Online-Formular sowie zu weiteren Informationen zur Schöffenwahl.
Sollte eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, können Sie alternativ das unten aufgeführte Formular herunterladen und ausgefüllt bei der Gemeinde einreichen.
Bewerbungsformular_Schöffe_in_allgemeinen_Strafsachen_2023
Bewerbungsformular_Jugendschöffen_2023
Weitere Fragen richten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail an Frau Schulte, 04489/73-31 oder schulte@apen.de.