Familienservicebüro der Gemeinde Apen
Das Land Niedersachsen startete Anfang des Jahres 2007 mit dem Landesprogramm Familien mit Zukunft. Durch dieses Landesprogramm sollen Betreuungsangebote für Kinder neu geschaffen und verbessert werden. Hierfür wurden in vielen Gemeinden Familienservicebüros eingerichtet.
Das Familienservicebüro der Gemeinde Apen existiert seit dem 01.08.2007. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Betreuung Ihrer Kinder ist Frau Renken, Tel.: 04489 - 73 33, E-Mail.
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die Angebote des Familienservicebüros:
Vermittlung von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern
Die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ist oftmals ein Problem, wenn Kinder zu versorgen sind. Nicht immer reicht
das Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte zeitlich aus, weil die
Öffnungszeiten nicht mit den eigenen Arbeitszeiten übereinstimmen. Es kann auch
sein, dass das eigene Kind noch zu klein oder aber schon zu groß für eine
Betreuung in einer Kindertagesstätte ist. Die Betreuung des Kindes durch eine
Tagesmutter oder Tagesvater, auch Kindertagespflege genannt, kann in diesen
Fällen die Kinderbetreuung sicherstellen.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten
Tagespflegeplatz zur Betreuung Ihre Kindes. Anträge auf Förderung von Kindern in der Tagespflege sowie
Arbeitszeitenbescheinigung und Verdienstbescheinigung können hier heruntergeladen werden.
Tagesmütter- bzw. Tagesväterliste
Kindertagespflege Ammerländer Rasselbande
| Kindertagespflege "Landkrümel" Sabrina Schoone Lappenfeld 47a, Apen Tel.: 0151 - 40 03 54 10 |
Kindertagespflege Hullmannskamp
| Kindertagespflege MuNaVer Danica Siemer Kiefernstraße16, Apermarsch Tel.: 0171 - 87 12 91 9 |
Kindertagespflege "Miteinander"
| Kindertagespflege Augustfehner Zwergenland Janine Janssen Schweriner Straße 3 , Augustfehn I Tel.: 0176 - 64 27 40 50 |
Kindertagespflege
| Kindertagespflege "Landmäuse auf dem Bauernhof" Daniela Cordes Stahlwerkstraße 107, Augustfehn II Tel.: 04489 - 40 58 54 oder 0176 - 83 04 39 47 |
Kindertagespflege Julia Töbermann Hauptstraße 610, Vreschen-Bokel Tel.: 04489 - 40 49 95 3 | Kindertagespflege "Schnuffelino"
|
Kindertagespflege "Krümelkiste"
| Kindertagespflege Peggy Würfel und Woijciech Bringewski-Würfel Waidmannsweg 1, Godensholt Tel.: 0157-73 63 92 88 E-Mail und E-Mail |
Kindertagespflege Mäusenest | Kindertagespflege Kichererbsen Lena Saathoff und Manuela Saathoff Alter Weg 10, Tange Tel.: 0176 - 767 652 90 (Lena) Tel.: 0152 - 070 585 50 (Manuela) |
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit können bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres in Anspruch genommen werden) aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören u. a.
- Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, in denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden. Für Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, gilt dies entsprechend.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lehrziel nicht erreichen, d.h. deren Versetzung gefährdet ist. Hierfür ist eine Bestätigung der Schule erforderlich.
- Kostenübernahme für die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten und Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Ebenso gilt dies entsprechend für Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden.
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegenen Schule ihres gewählten Bildungsgangs (ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht übernommen werden, wenn die Entfernung zu dieser Schule mehr als 3 km (kürzester Fußweg) beträgt.
- Schulbedarf in Form einer Schulbedarfspauchale, die automatisch zum 01.August und 01. Februar eines Jahres für z. B. Stifte, Hefte oder einen Schulranzen ausgezahlt wird. Ausnahme: Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger/innen müssen diele Pauschale gesondert beantragen.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Kultur,
Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres (z. B. Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Gebühren für
die Musikschule).
Nähere Informationen erhalten Sie
beim Jobcenter des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede,
Tel.: 04488 - 56-0.
Anträge können im Fachbereich Arbeit und Soziales unter Tel.:
04489 - 73 50 bis 73 56 und im Familienservicebüro unter Tel.: 04489 - 73 33 angefordert werden.
Onlineportal (Familienwegweiser) des Bundesfamilienministeriums
Das Bundesfamilienministerium hat ein Onlineportal (Familienwegweiser) angelegt.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den
Themen
• Eltern
werden und Eltern sein
• Kinderbetreuung
• Arbeit
• Gesundheit
• Wohnen
und ältere Angehörige
Der Familienwegweiser bildet eine Anlaufstelle im Internet,
die über finanzielle Leistungen, Bildungs- und Beratungsmöglichkeiten,
Rechtsansprüche und anderes mehr informiert. Außerdem finden sich hier
verschiedene Online-Rechner und Formular-Downloads.
Hier geht es zum Familienwegweiser: https://familienportal.de/
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Sport, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier: www.beruf-und-familie.de