Hauskläranlage
Beschreibung:
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Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde. Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm. Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponeten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind dem Landkreis Ammerland als untere Wasserbehörde anzuzeigen. Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der Wasserbehörde Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. |
Benötigte Unterlagen: |
Wartungsprotokoll |
Kosten: |
Die Fäkalschlammentsorgung kostet zur Zeit pro m³ 56,80 Euro. |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bürgerdienste Frau Meyer |