Erschließungsbeiträge

Beschreibung:

 

Für von der Kommune vermarktete Bauflächen (Wohnen und Gewerbe) sind Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB zu entrichten. Beitragspflichtig ist der jeweilige Käufer eines Grundstückes.

Benötigte Unterlagen:

Regelung erfolgt in erster Linie über Kaufvertrag.

Kosten:

Der Erschließungsbeitrag ist abhängig vom Erschließungsaufwand für das betroffene Baugebiet.

Ansprechpartner:

Fachdienst Bauverwaltung

Herr Rosendahl
Zimmer-Nr. 3.01
Tel.: 04489 – 73 44
E-Mail

Amtsblatt

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