Reisepass

Beschreibung:

 

 

Allgemeines:

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.

Beantragung:

Die Beantragung eines Reisepasses ist in Apen nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den Antragsteller oder die Antragstellerin - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elekronischen Chip des Reisepasses gespeichert.

Wichtige Hinweise:

Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen.

Gültigkeit:

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt
bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Änderungen:

Ein Reisepass kann nicht verlängert werden.

Eine Änderung des Passes wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Pass beantragt werden.

Eine Aktualisierung des Wohnortes muss erfolgen (z.B. Änderung des Wohnortes)

Verlust:

Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.

Express-Reisepass/vorläufiger Reisepass:

In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb 72 Stunden abholbereit. Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig (siehe unten - Kosten). Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass als Expresslieferung beantragt werden - es sind dann die Gebühren für einen zweiten Pass zuzüglich der Expresslieferungsgebühr zu entrichten.

In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die Vorsetzungen erfüllt sind. Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Expressreisepass zu bestellen, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar.

Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.

Wichtige Hinweise:

Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.

Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Ab dem 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:

Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.

Abholung:

Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person den alten Pass mitzugeben sowie eine Vollmacht auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Möchte ein Erziehungsberechtigter den Pass für sein nicht volljähriges Kind abholen, benötigt er hierfür keine Vollmacht.

Benötigte Unterlagen:
  • den abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, jedoch nur bei der Erstbeantragung oder wenn der vorherige Pass nicht bei der Gemeinde Apen ausgestellt wurde.
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
Kosten:

37,50 Euro für Personen bis 24. Lebensjahr
(Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)

70,00 Euro
für Personen ab 24. Lebensjahr
(Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)

32,00 Euro
zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren bei Ausstellung eines Expressreisepasses

26,00 Euro
für den vorläufigen Reisepass

Die Gebühren können im Bürgerbüro mit einer EC -Karte oder Bar bezahlt werden.

 

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Herr Holtkamp
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail
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