Verrohrung
Beschreibung:
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Die Verrohrungen von Gewässern oder Gewässerabschnitten ist genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde ist der Landkreis Ammerland. Die Anträge müssen über die Gemeinde Apen eingereicht werden. |
Benötigte Unterlagen: |
Das Antragsformular finden Sie hier. |
Kosten: |
keine |
Ansprechpartner: |
Fachdienst Bauverwaltung Frau Beckmann |