Vergnügungssteuer
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 Beschreibung:  | 
 Veranstalter, die Tanzveranstaltungen oder Vergnügungen gewerblicher Art durchführen, haben diese aufgrund der Vergnügungssteuersatzung anzumelden. 
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 Benötigte Unterlagen:  | 
 Angaben über die Höhe des Eintrittspreises, bei freiem Eintritt über die Veranstaltungsfläche. Nach Durchführung der Veranstaltung ist die Besucherzahl mitzuteilen.  | 
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 Kosten:  | 
 Richtet sich nach der Besucherzahl und der Höhe des Eintrittspreises bzw. nach der Veranstaltungsfläche.  | 
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 Ansprechpartner:  | 
 Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen Frau Rosendahl  | 








