Schülertransport im Krankheitsfall
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Beschreibung:
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Sollte im Krankheitsfall (z. B. durch eine Beinverletzung) eine Beförderung zur Schule mit einem Taxi oder Mietwagen erforderlich werden, ist der Transport vorher mit der Gemeinde oder dem Landkreis abzustimmen. |
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Benötigte Unterlagen: |
Ärztliches Attest ist vorzulegen. |
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Kosten: |
keine |
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Ansprechpartner: |
Fachdienst Schulen Herr Stöhr Frau Siefert |








