Verlängerung Kinderreisepass

Beschreibung: 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verlängerung eines Kinderausweises ist nicht mehr möglich.

Ein  Kinderreisepass hingegen kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Die Verlängerung ist allerdings nur möglich, wenn der Gültigkeitszeitraum des Dokumentes noch nicht abgelaufen ist. Ansonsten wäre ein neues Dokument zu beantragen.

Das Kind ist beim Besuch der Bürgerbüros mitzubringen.
Bei der Verlängerung des Kinderreisepasses müssen Kinder ab Vollendung des 10. Lebensjahres das Dokument eigenhändig unterschreiben.

Der Diebstahl oder Verlust des Kinderreisepasses ist zu melden und bei Bedarf ein neuer zu beantragen.

Wichtiger Hinweis:
Seit dem 26.10.2006 können Kinder nur noch dann visumfrei in die Vereinigten Staaten einreisen, wenn sie einen vor diesem Datum ausgestellten Kinderreisepass (nicht Kinderausweis) oder einen regulären elektronischen  Reisepass (wie Erwachsene) besitzen. Weitere Informationen finden Sie unter Kinderreisepass. Weitere Informationen zu Reisen in die USA können der Website der amerikanischen Botschaft in Deutschland entnehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • bisheriger Kinderreisepass
  • aktuelles biometrietaugliches Passfoto
  • Ausweis des Sorgeberechtigten, der die Verlängerung beantragt

Kosten:

6 Euro

Ansprechpartner:

Fachdienst Bürgerdienste

Herr Holtkamp
Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

Herr Ehm
Zimmer-Nr. 1.02
Tel.: 04489 - 73 34
E-Mail
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