Grundsteuer

Beschreibung:

 

 

 

 

 

 

Die Grundsteuer teilt sich in die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.

Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Apen von 380% multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.

Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstücks ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.

Benötigte Unterlagen:

keine

Kosten:

keine

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Fachdienst Bürgerdienste

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Zimmer-Nr. 1.01
Tel.: 04489 - 73 37
E-Mail

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