Fischereischein, Fischereiaufseher(in)

Beschreibung:

  

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber oder der Inhaberin erlaubt, in Deutschland zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren und eine bestandene Fischerprüfung, die je nach Bundesland bei der unteren Fischereibehörde oder dem Landessportfischerverband abgelegt werden kann. Ausgestellt wird er von der Gemeinde Apen.

Neben dem Fischereischein, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln oder zum Fischen erforderlich, der so genannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis an einem Gewässer zu fischen, die vom Inhaber (Für die Gemeinde Apen ist das der Sportfischerverein Apen e.V.) des Fischereirechtes für dieses Gewässer ausgestellt wird. Informationen über den Sportfischerverein Apen erhalten Sie hier.

Der Fischereiaufseher oder die Fischereiaufseherin wird auf Vorschlag des Sportfischervereins als amtliche(r) private(r) Fischereiaufseher(in) von der Gemeinde verpflichtet. Er oder sie kontrolliert neben dem Fischereischein und dem Fischereierlaubnisschein (soweit erforderlich) auch die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die gefangenen Fische und die Fanggeräte in Fischereifahrzeugen sowie die Fischbehälter.

Benötigte Unterlagen:

Fischereischein:

  • Lichtbild
  • Fischereiprüfungszeugnis

Fischereiaufseher:

  • Lichtbild
  • Führungszeugnis

Kosten:

Fischereischein: 25,50 Euro

Fischereiaufseher/in: keine

Ansprechpartner:

Fachdienst Ordnungswesen

Herr Stöhr
Zimmer- Nr. 1.05
Tel.: 04489 - 73 39
E-Mail

Frau Steenblock
Zimmer- Nr. 1.06
Tel.: 04489 - 73 36
E-Mail 

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