Allgemeines: Kinder
und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder
einen Kinderreisepass. Der frühere Kinderausweis wird nicht mehr
ausgestellt. Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
Beantragung: Die Beantragung
eines Kinderreisepasses ist in Apen nur möglich, wenn das Kind hier mit
Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. Der Antrag auf
Ausstellung eines Kinderreisepass muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater
und Mutter) persönlich gestellt werden. Falls nur ein Elternteil zur
Antragstellung kommen kann, muss das Formular "Zustimmungserklärung" ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis: Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen Kinder den Pass unterschreiben.
Bearbeitungsdauer: Den Kinderreisepass können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gültigkeit: Kinderausweise
behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe
werden für 1 Jahr ausgestellt. Sie können innerhalb der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Die
Gültigkeitsdauer ist immer auf das 12. Lebensjahr beschränkt
Wichtiger Hinweis: Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.
Verlust: Bei Verlust des Kinderreisepasses/Kinderausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.
Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA: Der
Kinderreisepass berechtigt nur dann zur visumfreien Einreise in die
Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Ist
der Kinderreisepass dagegen zwar vor dem 26.10.2006 ausgestellt, die
Gültigkeit aber nach diesem Stichtag verlängert worden, berechtigt er
nicht zur visumfreien Einreise in die USA. Alternativ besteht für Kinder
die Möglichkeit, mit dem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten
Reisepass visumfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.
Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten: Auch
deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die
USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten
Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis
sein.
Allgemeiner Hinweis: Bei
Reisen außerhalb der EU kann es vorkommen, dass auch vor dem 10.
Lebensjahr ein Foto im Kinderausweis/Kinderreisepass erforderlich ist
bzw. der Kinderausweis/Kinderreisepass nicht anerkannt wird. Beachten
Sie bitte dazu die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des
Auswärtigen Amtes.
Änderungen ab 01. November 2007: Kinder werden nicht mehr in den ePass oder im vorläufigen Reisepass eingetragen. |