Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung

Beschreibung:

 

Grundstücke, die bebaut werden sollen, sind grundsätzlich an die zentrale Abwasserbeseitigung (Schmutzwasserkanal) anzuschließen. Der Antrag auf Anschluss kann formlos gestellt werden, erforderlich ist lediglich die Schriftform (Brief, Telefax oder Email). Für Grundstücke im Außenbereich gelten besondere Vorschriften.

Benötigte Unterlagen:

Straße und Hausnummer oder Flur- und Flurstücksbezeichnung sowie die Grundstücksgröße

Kosten:

Unterschiedlich, richtet sich nach der Abwasserbeseitigungsbeitragssatzung, kann hier nach individueller Grundstücksgröße, -lage oder Abtrennung von einer bereits veranlagten Fläche erfragt werden.

Ansprechpartner:

Fachdienst Kostenrechnende Einrichtungen

Herr Kock
Zimmer-Nr. 2.05
Tel.: 04489 – 73 24
E-Mail

Amtsblatt

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