Gewerbeanzeigen

Beschreibung:

 

 

Selbständige Gewerbetreibende sind nach § 14 der Gewerbeordnung verpflichtet,
  • den Beginn der Tätigkeit
  • die Verlegung des Betriebes
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
  • die Aufgabe des Betriebes
bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die eine Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.

Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.

Beispiele für Gewerbeanzeigen:

Gewerbeanmeldung:
  • Neugründung
  • Betriebsverlegung aus einem anderen Meldebezirk
  • Wechsel der Rechtsform

Gewerbeummeldung:

  • die Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit

Gewerbeabmeldung:

  • Vollständige Aufgabe der Tätigkeit
  • Betriebsverlegung in einen anderen Meldebezirk
  • Wechsel der Rechtsform

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • bei Anmeldung einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person zusätzlich den Gesellschaftervertrag oder einen Handelsregisterauszug
  • eines der nachstehenden Formulare (am PC ausfüllbar):

Gewerbeanmeldung

Gewerbeummeldung

Gewerbeabmeldung

Kosten:

Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro pro Gewerbeanzeige.

Ansprechpartner:

Fachbereich Ordnungswesen

Frau Steenblock
Zimmer- Nr. 1.06
Tel.: 04489 - 73 36
E-Mail 

Herr Stöhr
Zimmer- Nr. 1.05
Tel.: 04489 - 73 39
E-Mail 

Amtsblatt

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