Allgemeine Informationen zur Dorfentwicklung Gemeinde Apen 2030
Dorfregion Apen: Fördermöglichkeiten über die Dorfentwicklung bis einschließlich 2027
Die Gemeinde ist 2017 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachen aufgenommen worden. Der unter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitete Dorfentwicklungsplan wurde von der zuständigen Behörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung, genehmigt, der Förderzeitraum wurde bis 2027 festgelegt.
Das heißt, dass alle Maßnahmen, die den Zielen des
Dorfentwicklungsplanes entsprechen grds. förderfähig sind. Hierbei handelt es
sich nicht nur um sog. öffentliche Maßnahmen, die seitens der Gemeindeverwaltung
durchgeführt werden, sondern auch um Privatmaßnahmen. Damit sind z.B.
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen gemeint, die der Erhaltung des
baulichen und gestalterischen Wertes von landwirtschaftlichen oder
ortsbildprägenden Gebäuden dienen. Unter förderfähigen Privatmaßnahmen sind
aber auch Bepflanzung und Gestaltung des Grundstückes bzw. Grundstückrandes zu
sehen, die die Vielfalt und Eigenart der heimischen und dorftypischen Tier- und
Pflanzenwelt erhalten.
Noch bis einschließlich
2027 können private und öffentliche Anträge in der „Dorfregion Apen“, dem
gesamten Gemeindegebiet, über die ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung) gestellt werden.
Private Eigentümer/Nutzer
alter ortsbildprägender Gebäude können, jeweils zum Stichtag 30. September,
Anträge beispielsweise auf einen Zuschuss in Höhe von 40 % zur Sanierung ihrer
Immobilie stellen. Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit zur Beantragung
von 75% Förderung, wenn Sie zum Beispiel ihr Vereinsgebäude sanieren oder
ausbauen möchten. Als Basis der Fördergeldberechnung dienen die anrechenbaren NETTOkosten.
Detaillierte
Informationen, Rahmenbedingungen, Antragsformulare etc. zu den
Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen
Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
nachfolgendem Link:
è ZILE-Richtlinie und Bewertungsschemata
è Antragsunterlagen/Vordrucke
Auch
kostenfreie Beratungen vor Ort zu Ihrem Förderobjekt sind über die sogenannte
Umsetzungsbegleitung möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an!
Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Apen zum Thema Dorfentwicklung:
Frau Tomke Lange
Tel.: 04489 73 19
E-Mail
Zimmer: 2.02
Evaluation
Evaluation 2017
Evaluation 2018
Evaluation 2019
Evaluation 2020
Evaluation 2021
Evaluation 2022
Evaluation 2023
Evaluation 2024
Dorfentwicklungsplan Dorfregion Apen (Planwerk hier einsehbar)
Dorfentwicklungsplan
Teil 1: Bericht
Dorfentwicklungsplan Teil 1 - Bericht Dorfentwicklungsplan Teil 2 - Anhang A
Dorfentwicklungsplan Teil 3 - Anhang B Landschaftplanerischer Fachbeitrag 1 Teil
Dorfentwicklungsplan Teil 3 - Anhang B Landschaftplanerischer Fachbeitrag 2 Teil
Integriertes Entwicklungskonzept Samtgemeinde Jümme - Gemeinde Apen
Integriertes Entwicklungskonzept Samtgemeinde Jümme - Gemeinde Apen - Fortschreibung 2018








