APEN. Die Jahreshauptversammlung des Ortsbürgervereins Apen e.
V. findet am Sonntag, den 01. März 2026 um 17:00 Uhr in der Aula, Schule Apen,
Hauptstraße 201 statt.
Unter anderem
findet ein Bericht des Bürgermeisters als Einwohnerunterrichtung gemäß § 85
NKomVG statt.
Die Einladung
können Sie auf der Homepage des OBV Apen e.V. unter www.obv-apen.de einsehen.
Der Vorstand
lädt alle Mitglieder und Gäste herzlich ein!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: In die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten. Da sich die Kartierungsarbeiten am jahreszeitlichen Verlauf der Flora und Fauna orientieren und darüber hinaus der Witterung unterliegen, sind die aufgeführten Arbeiten in der Abfolge variabel.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie H I E R einsehen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende
um- und auszubauen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: in die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West – Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven – Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Für die Erstellung der Ausführungsplanung sind
im geplanten Trassenverlauf des Erdkabelprojektes Baugrunduntersuchungen durchzuführen,
um detaillierte Kenntnisse über die Bodenverhältnisse zu erlangen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich
sind. In diesem Zusammenhang sind die Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete
Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung
der generellen natürlichen und sonstigen Gegebenheiten (Topografie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die
Vorbereitung und Detaillierung der Planung not- wendig sind.
Mit dieser
ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und
Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die
Vorarbeiten erstrecken sich für das Gesamtprojekt über einen Zeitraum von ca. 2
Jahren und sind in einigen Bereichen bereits er- folgt. In der oben genannten Kommune
werden die noch ausstehen-
den Vorarbeiten voraussichtlich im Zeitraum von
MÄRZ 2026 BIS MAI 2026
durchgeführt.
Sollten die geplanten Arbeiten über diesen Zeitraum hinaus gehen,
bzw. erst nach Ablauf des Zeitraums durchgeführt wer- den können, wird dies in einer erneuten Ankündigung bekannt
gemacht.
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken, auf denen alle
notwendigen Vorarbeiten bereits
auf Grundlage einer
vorherigen Ankündigung durchgeführt werden konnten,
können diese Ankündigung als
gegenstandlos betrachten.
Die Flurstücke, auf denen die im folgenden beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden, sind der beigefügten Flurstücksliste zu entnehmen.
Die vollständige Bekanntmachung können Sie H I E R einsehen.








