Hundean-, -abmeldung und Hundesteuer

Beschreibung:

 

 

Ein Hund ist innerhalb 14 Tagen nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Sobald der Hund älter als 6 Monate ist, muss er mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet sein, auch muss für jeden Hund der älter als 6 Monate ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die jeweiligen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Die Hundesteuersatzung finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen:

Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes vor. Die Abmeldung muss persönlich im Bürgerbüro erfolgen.

Formular Hundeanmeldung
Formular Hundeabmeldung
Merkblatt Hund und Recht

Kosten:

Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund 42 Euro
  • für den zweiten Hund 66 Euro
  • für jeden weiteren Hund 96 Euro

Ansprechpartner:

          Fachdienst Bürgerdienste

Frau Meyer
Zimmer-Nr. 1.03
Tel.: 04489 - 73 35 
E-Mail

 

Amtsblatt

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