Aktuelles (Stand: 25.01.2021, 12:30 Uhr)
Ansprechpartner
Bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion sollte telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen werden. Außerhalb der Sprechstunden ist der Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen.
Impfzentrum im Landkreis Ammerland
Das Impfzentrum im Landkreis Ammerland kann ausschließlich mit schriftlicher Terminbestätigung und QR-Code aufgesucht werden. Informationen rund um die Covid-19-Impfung erhalten Sie bei der Hotline des Landes Niedersachsen unter Tel.: 0800 9988665.
Impfpaten im Landkreis Ammerland
Servicetelefon des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt beantwortet Ihre Fragen unter der Telefonnummer 04488 56-5700 (erreichbar von montags bis donnerstags von 8:30 - 16:00 Uhr und freitags von 8:30 - 12:00 Uhr).
Bürgertelefon des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
Telefonnummer: 0511 4505555 (erreichbar von montags bis donnerstags von 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 - 12:00 Uhr)
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Telefonnummer: 030 346 465 100 (erreichbar von montags bis donnerstags von 8:00 - 18:00 Uhr und freitags von 8:00 - 12:00 Uhr)
Ansprechpartner für Gewerbetreibende
Schließung und Einschränkungen von Unternehmen und Einrichtungen
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen von der Schließung betroffen ist oder ob es Einschränkungen für Ihr Unternehmen gibt, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage und einer kurzen Beschreibung Ihres Betriebes per E-Mail an das Ordnungsamt des Landkreises Ammerland.
Unternehmenshilfe und Kurzarbeitergeld
Eine Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen finden Sie bei der NBank unter: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/index-2.jsp
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierten Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Der Landkreis Ammerland hat hierzu auf seiner Internetseite, ausführliche Informationen veröffentlicht.
Weiter wurde folgende Richtlinie erlassen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes
Informationen Rund um die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen finden Sie HIER.
Kurzarbeitergeld (Kug) und finanzielle Hilfen – wichtige Links für Unternehmen auf einen Blick
Informationen über die Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Apen aufgrund Covid-19 ab dem 11. Januar 2021
Notbetreuung aufgrund Covid-19 ab dem 11. Januar 2021
Corona-Warn-App der Bundesregierung
Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schneller zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem, indem sie darüber informiert, wenn jemand Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Dabei kennt die App weder den Namen noch den Standort der Besitzerin beziehungsweise des Besitzers des Smartphones, auf dem die App installiert wurde. Die Corona-Warn-App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Die App ist kostenlos im App Store (für iOS-Geräte) und bei Google Play (für Android-Geräte) zum Download erhältlich. App ersetzt nicht die Abstands- und Hygieneregeln. Sie ist aber ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung.
Umfangreiche Informationen zur Corona-Warn-App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app
Tourismus-Wegweiser
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinen und - chefs der Länder vom 19. Januar 2021
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinen und - chefs der Länder vom 05. Januar 2021
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 28. Oktober 2020
Verordnungen und Allgemeinverfügungen vom Bundesministerium für Gesundheit (Reiserückkehrer)
Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronaviruses ist am 15. Oktober 2020 in Kraft getreten. Die Verordnung können Sie HIER aufrufen.
Die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten ist am 08. August 2020 in Kraft getreten. Der Verordnungstext ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/rgebeinrtestpflv/.
Fragen und Antworten zu Coronatest bei Einreisen nach Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministerium unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html.
Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen (Bitte unbedingt beachten)
Weitere Detailinformationen des Landes Niedersachsens
Allgemeinverfügungen des Landkreises Ammerland (Bitte unbedingt beachten)
Pressemitteilungen des Landkreises Ammerland
Covid-19-Impfung: Impfpaten als Unterstützung für Senioren und Seniorinnen ab 80 Jahren durch Landkreis Ammerland und Kommunen |
Wir für das Ammerland - Mithelfende gesucht |
Pressemitteilungen der Gemeinde Apen
Als Service informiert die Gemeinde über bürgerschaftliches Engagement:
Einkaufsservice des Ortsbürgervereins Apen | Tel.: 0162 - 1851335 |
Einkaufsservice des Ortsvereines Hengstforde | Tel.: 04489 - 3379 oder Tel.: 0176-54407098 |
Helfernetzwerk der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde | Tel.: 04409 - 970414 oder E-Mail |
Nachbarschaftshilfe Apen (Einkäufe und andere Besorgungen) | Tel.: 0151 - 65156818, Flyer der Nachbarschaftshilfe Apen |
Nachbarschaftsportal zur gegenseitigen Hilfestellung | Tel.: 0800-8665544, Internetseite |
Freiwillige helfen jetzt | Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ |
Sonstige Hilfsangebote
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