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Anmeldung zur Eheschließung Bevor die Ehe geschlossen werden kann, muss die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgen. Hierbei geht es nicht nur darum, den Termin für Ihre Eheschließung zu vereinbaren, sondern es wird vor allem auch Ihr Familienstand festgestellt und geprüft, ob Ihrer Eheschließung evtl. "Ehehindernisse" entgegenstehen. |
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Die Anmeldung wird
von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten
den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in der Gemeinde Apen wohnen und
trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem:
Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und
teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Apen heiraten möchten.
Der dortige Standesbeamte wird dann uns ermächtigen, die Eheschließung
durchzuführen. Zur Anmeldung der Eheschließung werden ganz individuell bestimmte Unterlagen benötigt, die mitgebracht werden sollten. |
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In der Regel kostet
eine Trauung mindestens 50 €. Je nach Sonderwünschen kann die
Trauung jedoch bis zu ca. 300 € kosten. |
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Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung |
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Hier finden Sie eine Aufzählung, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. In Einzelfällen können evtl. weitere Unterlagen notwendig sein. |
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Eine willige Frau oder einen willigen Mann, je nachdem, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde. Wenn Sie beide in Apen gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese für Sie, Geburtsurkunde |
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Falls ein Ehepartner schon einmal verheirat war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, benötigen wir zusätzlich Familienbuchabschrift/en
oder Heirats- und Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde/n des/der vorherigen
Ehepartner und ggf. Original-Scheidungsurteile mit Rechtskraft-vermerk
bzw. den Nachweis der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft, haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie eine Geburtsurkunde und eine Vaterschaftsanerkennung, Bargeld für die Gebühren, |
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Sollten Sie oder Ihr/e Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder ist Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen oder geschieden worden, dann erkundigen Sie sich bitte vorab persönlich bei uns im Standesamt, welche Unterlagen für diesen Fall speziell benötigt werden. |
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Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht sofort bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu jedem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Beispiel: Hans Mai und Beate
Mai, geb. Käfer Ist ein gemeinsamer Ehename bestimmt worden, so kann dies während einer bestehenden Ehe nicht widerrufen werden. Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie vor der Eheschließung getragen haben. Beispiel: Hans Mai und Beate Käfer Eine gemeinsame Ehenamensbestimmung
kann jedoch jederzeit nachgeholt werden. |
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