Anmeldung zur Eheschließung

Bevor die Ehe geschlossen werden kann, muss die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt erfolgen. Hierbei geht es nicht nur darum, den Termin für Ihre Eheschließung zu vereinbaren, sondern es wird vor allem auch Ihr Familienstand festgestellt und geprüft, ob Ihrer Eheschließung evtl. "Ehehindernisse" entgegenstehen.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in der Gemeinde Apen wohnen und trotzdem gerne hier heiraten möchten, ist das auch kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Apen heiraten möchten. Der dortige Standesbeamte wird dann uns ermächtigen, die Eheschließung durchzuführen.

Die Eheschließung ist persönlich von beiden Verlobten im Standesamt anzumelden. Sollte eine Person verhindert sein, kann sie schriftlich erklären, dass sie mit der Anmeldung durch die andere Person einverstanden ist. Den dafür notwendigen Vordruck (Beitrittserklärung) erhalten Sie bei uns im Standesamt.

Zur Anmeldung der Eheschließung werden ganz individuell bestimmte Unterlagen benötigt, die mitgebracht werden sollten.

Die Gebühren im Einzelnen:
- Prüfung der Ehefähigkeit (beide Deutsch)
40 €
- Prüfung der Ehefähigkeit (mit Auslandsbet.)
80 €
- Erklärung zur Führung eines Doppelnamens
25 €
- Heirat ohne Wohnsitz in Apen
25 €
- Heiratsurkunde
10 €
- Stammbuch (je nach Ausführung)
13 € - 32 €
- Trauung an einem Sonnabend
80 €
- Trauung in der Mühle
110 €

In der Regel kostet eine Trauung mindestens 50 €. Je nach Sonderwünschen kann die Trauung jedoch bis zu ca. 300 € kosten.
Nach bundeseinheitlicher Rechtsverordnung sind die Standesämter verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also z.B. sonnabends, eine Zusatzgebühr in Höhe von 80 € zu erheben.
Für die Trauung in der Mühle in Hengstforde fallen außerdem zusätzlich 110 € Gebühren an, die an den Mühlenförderverein zur Unterhaltung der Mühle weitergeleitet werden.

 

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

Hier finden Sie eine Aufzählung, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. In Einzelfällen können evtl. weitere Unterlagen notwendig sein.


Eine willige Frau oder einen willigen Mann, je nachdem,

einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,

eine Aufenthaltsbescheinigung von der Meldebehörde. Wenn Sie beide in Apen gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese für Sie,

Geburtsurkunde








Falls ein Ehepartner schon einmal verheirat war oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, benötigen wir zusätzlich

Familienbuchabschrift/en oder Heirats- und Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde/n des/der vorherigen Ehepartner und ggf. Original-Scheidungsurteile mit Rechtskraft-vermerk bzw. den Nachweis der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft,

haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie eine Geburtsurkunde und eine Vaterschaftsanerkennung,

Bargeld für die Gebühren,

Sollten Sie oder Ihr/e Partner/in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder ist Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen oder geschieden worden, dann erkundigen Sie sich bitte vorab persönlich bei uns im Standesamt, welche Unterlagen für diesen Fall speziell benötigt werden.

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens muss nicht sofort bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch zu jedem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Beispiel:

Hans Mai und Beate Mai, geb. Käfer
oder
Hans Käfer, geb. Mai und Beate Käfer

Ist ein gemeinsamer Ehename bestimmt worden, so kann dies während einer bestehenden Ehe nicht widerrufen werden.

Wenn Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d.h. Sie beide führen den Namen weiter, den Sie vor der Eheschließung getragen haben.

Beispiel:

Hans Mai und Beate Käfer

Eine gemeinsame Ehenamensbestimmung kann jedoch jederzeit nachgeholt werden.

Es gibt noch einige weitere Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe, hierüber gibt Ihnen das Standesamt unter 04489 - 73 34 gerne Auskunft.