Wohnbauförderung für junge Paare, Familien und Alleinerziehende
|
Der Rat der Gemeinde Apen hat in seiner letzten Sitzung am 15.06.2010 einstimmig eine Richtlinie zur Förderung von jungen Paaren, Familien und Alleinerziehenden beim Erwerb gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke beschlossen. Danach erhalten junge Paare (auch ohne Kinder), wenn sie zusammen höchstens 70 Jahre alt sind, und Alleinerziehende im Alter von bis zu 35 Jahren, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, beim Erwerb eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstückes einen Nachlass auf den Kaufpreis. Der Nachlass beträgt für das Paar bzw. die/den Alleinerziehende/n 7,5 % und für jedes Kind weitere 7,5 % des reinen Kaufpreises ohne Erschließungs- und Abwasserbeitrag. Das Wohnbaugrundstück muss innerhalb von zwei Jahren bebaut und mindestens 10 Jahre lang selbst genutzt werden. Die Richtlinie ist zum 01.07.2010 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31.12.2011. Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus dem nachstehenden Richtlinientext oder sind bei der
Gemeindeverwaltung - Frau Meiners, Tel. 04489 - 73 46- zu erfragen.
|